Vereinsbuchhaltung online

Vereinsbuchhaltung, die Kassenwart, Kassenprüfer und Finanzamt verstehen

Mitgliedsbeiträge, Spenden, das Sommerfest und die Hallenmiete: in einem gemeinnützigen Verein muss jeder Euro an der richtigen Stelle landen. Mitgliederbuch ordnet Ihre Bankbuchungen den Mitgliedern und den vier Sphären zu, stellt Zuwendungsbestätigungen aus und gibt den Kassenprüfern alles, was sie brauchen.

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Was die Vereinsbuchhaltung leisten muss

Der Vorstand verwaltet fremdes Geld, nämlich das der Mitglieder. Nach § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 666 BGB schuldet er dem Verein Auskunft und Rechenschaft. In der Praxis heißt das: Jede Einnahme und jede Ausgabe ist belegt, und am Ende des Jahres liegt ein Abschluss vor, den die Kassenprüfer kontrollieren und die Mitgliederversammlung entlastet.

Für einen gemeinnützigen Verein kommt das Steuerrecht dazu. Nach § 63 Abs. 3 AO muss er durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen nachweisen, dass er seine Mittel für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Das Finanzamt prüft das in der Regel alle drei Jahre anhand der Steuererklärung und der Unterlagen, die Sie einreichen.

Die meisten Vereine brauchen dafür keine doppelte Buchführung nach HGB. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt, solange der Verein keinen großen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat. Wichtig ist, dass sie vollständig, nachvollziehbar und nach Sphären getrennt ist.

Die vier Sphären, ohne Kopfzerbrechen

Ein gemeinnütziger Verein trennt seine Einnahmen und Ausgaben in vier Bereiche, weil das Steuerrecht sie verschieden behandelt. Wer das erst am Jahresende sortiert, sitzt Tage an den Kontoauszügen.

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse, und die Ausgaben für den Satzungszweck selbst. Steuerfrei.

Vermögensverwaltung

Zinsen, Mieteinnahmen aus der langfristigen Vermietung eines Raumes, Lizenzeinnahmen. Steuerfrei.

Zweckbetrieb

Entgeltliche Leistungen, die dem Satzungszweck dienen, etwa Kursgebühren oder Eintritt zu einer sportlichen Veranstaltung. Steuerbegünstigt.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Vereinsheim, Getränkeverkauf beim Fest, Werbung und Sponsoring mit Gegenleistung. Steuerpflichtig, sobald die Einnahmen die Besteuerungsgrenze übersteigen.

So macht es Mitgliederbuch

Jede Kategorie, mit der Sie Bankbuchungen versehen, bekommt einmal eine Sphäre. Ab dann landet jede Buchung automatisch im richtigen Bereich. Die Übersicht pro Jahr zeigt Einnahmen, Ausgaben und Ergebnis je Sphäre, und sie warnt, wenn die Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Grenze von 50.000 Euro überschreiten. Buchungen ohne Sphäre stehen gesondert, damit nichts durchrutscht.

Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster

Spender und Mitglieder brauchen für die Steuer eine Zuwendungsbestätigung. Das Muster dafür ist vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben, Umformulierungen sind nicht zulässig. Mitgliederbuch erstellt sie als PDF nach diesem Muster, einzeln oder als Sammelbestätigung für alle Zuwendungen eines Jahres, mit einer fortlaufenden Nummer pro Jahr.

Eine Spende, die auf dem Konto eingeht, übernehmen Sie direkt aus der Bankbuchung. Bis 300 Euro reicht dem Spender der Kontoauszug zusammen mit dem vereinfachten Nachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV); darüber stellen Sie die Bestätigung aus.

Bei Sportvereinen und anderen Vereinen nach § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG sind Mitgliedsbeiträge nicht abziehbar. Ist das bei Ihrem Verein so eingestellt, lässt Mitgliederbuch für Beiträge gar keine Bestätigung zu. Das schützt den Vorstand, denn für eine falsche Bestätigung haftet der Verein.

Bank, Beiträge und Mitglieder in einem System

Laden Sie den Kontoauszug Ihrer Bank als CAMT.053- oder MT940-Datei hoch. Mitgliederbuch erkennt Zahlungen von Mitgliedern an IBAN und Verwendungszweck und ordnet sie zu. Sie sehen sofort, wer bezahlt hat und wer nicht, ohne Liste neben dem Kontoauszug.

Mitgliedsbeiträge ziehen Sie per SEPA-Lastschrift ein: Mitgliederbuch verwaltet die Mandate und erstellt die Lastschriftdatei, die Sie im Onlinebanking Ihrer eigenen Bank hochladen. Wer lieber online zahlt, bekommt einen Zahlungslink.

Auslagen von Übungsleitern und Vorstand reichen die Mitglieder mit Beleg selbst ein. Der Kassenwart genehmigt, zahlt aus, und die Buchung ist mit dem Beleg verbunden.

Kassenprüfung und Entlastung, digital

Die Satzung der meisten Vereine schreibt eine Kassenprüfung vor der Mitgliederversammlung vor. In Mitgliederbuch bekommen die Kassenprüfer einen Lesezugang zum Jahr: alle Buchungen, alle Belege, die Sphären-Übersicht und den Abschluss. Sie halten Fragen fest, der Kassenwart antwortet, und am Ende bestätigen die Prüfer ihren Bericht.

Kein Ordner, der von Haus zu Haus wandert, und kein Abend am Küchentisch mit Taschenrechner. Der Prüfbericht liegt danach beim Jahr und ist nächstes Jahr noch auffindbar.

Ihre Daten bleiben in Deutschland

Mitgliederdaten, Bankbuchungen und Belege speichert Mitgliederbuch ausschließlich in Deutschland, im Rechenzentrum von Hetzner in Falkenstein (Sachsen). Die Datenbank verlässt Deutschland nicht. Nur was für eine Zahlung oder eine E-Mail nötig ist, etwa Name, E-Mail-Adresse und Betrag, geht an unsere Dienstleister in der EU: Mollie für Online-Zahlungen und Euromailing für den Versand.

Die wichtigsten Grenzen und Fristen für 2026

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind mehrere Grenzen für gemeinnützige Vereine zum 1. Januar 2026 gestiegen.

  • 50.000 Euro Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, einschließlich Umsatzsteuer (§ 64 Abs. 3 AO; bis 2025: 45.000 Euro). Darunter fallen keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an.
  • 100.000 Euro Einnahmen im Jahr: bis zu diesem Betrag gilt die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung nicht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO; bis 2025: 45.000 Euro). Die Mittel müssen trotzdem für die Satzungszwecke verwendet werden.
  • 3.300 Euro Übungsleiterfreibetrag und 960 Euro Ehrenamtspauschale pro Person und Jahr (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG; bis 2025: 3.000 und 840 Euro).
  • 300 Euro: bis zu diesem Betrag genügt für eine Spende der vereinfachte Nachweis (§ 50 Abs. 4 EStDV).
  • 8 Jahre Aufbewahrung für Buchungsbelege, 10 Jahre für Bücher, Abschlüsse und Inventare (§ 147 Abs. 3 AO).

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung; bei Fragen zu Ihrem Verein hilft Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

Was Mitgliederbuch nicht macht

Mitgliederbuch erstellt keine Steuererklärung und übermittelt nichts an ELSTER. Es macht keine Lohnabrechnung für angestellte Trainer und hat keinen DATEV-Export. Die Zahlen, die Sie für die Erklärung oder Ihren Steuerberater brauchen, haben Sie aber fertig sortiert: pro Sphäre, pro Kategorie und pro Jahr, als Übersicht oder als Export.

In drei Schritten loslegen

  1. 1 Verein anlegen und Mitglieder importieren, aus Excel oder einer CSV-Datei.
  2. 2 Kontoauszüge des laufenden Jahres hochladen und Ihren Kategorien einmal eine Sphäre geben.
  3. 3 Beiträge einziehen, Spenden bestätigen und zum Jahresende die Kassenprüfer einladen.

30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte. Der Preis richtet sich nach der Zahl der Mitglieder, und jedes Paket enthält alle Funktionen.

Häufige Fragen zur Vereinsbuchhaltung

Braucht ein Verein eine doppelte Buchführung?

Meist nicht. Ein eingetragener Verein ist kein Kaufmann im Sinne des HGB. Für die meisten gemeinnützigen Vereine genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Eine Buchführungspflicht nach § 141 AO entsteht erst, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sehr große Umsätze oder Gewinne erzielt; das betrifft nur wenige Vereine.

Was sind die vier Sphären eines gemeinnützigen Vereins?

Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die ersten drei sind steuerfrei oder steuerbegünstigt, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist steuerpflichtig, wenn seine Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr übersteigen.

Wie hoch ist die Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, einschließlich Umsatzsteuer (§ 64 Abs. 3 AO). Bis 2025 waren es 45.000 Euro. Es zählen die Einnahmen, nicht der Gewinn.

Kann ich mit Mitgliederbuch Spendenbescheinigungen ausstellen?

Ja. Mitgliederbuch erstellt Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlichen Muster als PDF, einzeln oder als Sammelbestätigung für ein Jahr, mit fortlaufender Nummer. Für Mitgliedsbeiträge, die bei Ihrem Verein nicht abziehbar sind, wird keine Bestätigung erstellt.

Wie lange muss ein Verein Belege aufbewahren?

Buchungsbelege acht Jahre, Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Belege, die Sie in Mitgliederbuch zu einer Buchung hochladen, bleiben dort beim Jahr gespeichert.

Welche Banken funktionieren?

Jede Bank, die Kontoauszüge als CAMT.053- oder MT940-Datei anbietet. Das können praktisch alle deutschen Banken und Sparkassen im Onlinebanking. Die SEPA-Lastschriftdatei laden Sie ebenfalls dort hoch.

Brauche ich noch Excel?

Nein. Mitglieder, Beiträge, Bankbuchungen, Belege und Sphären stehen im selben System. Ihre bisherige Mitgliederliste aus Excel importieren Sie einmal; danach pflegen die Mitglieder ihre Daten im Mitgliederportal selbst.

Können die Kassenprüfer direkt im System prüfen?

Ja. Die Kassenprüfer bekommen einen Lesezugang zum Geschäftsjahr mit allen Buchungen und Belegen, halten ihre Fragen fest und bestätigen am Ende ihren Bericht für die Mitgliederversammlung.

Was kostet Mitgliederbuch?

Der Preis richtet sich nach der Zahl der Mitglieder, nicht nach den Funktionen: jedes Paket enthält Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug und Buchhaltung. Sie testen 30 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte, danach ist es monatlich kündbar.

Wo werden die Daten gespeichert?

In Deutschland, im Rechenzentrum von Hetzner in Falkenstein (Sachsen). Dort liegen die Datenbank, die hochgeladenen Belege und die Dokumente; die Datenbank verlässt Deutschland nicht. Für Online-Zahlungen und den E-Mail-Versand erhalten Dienstleister in der EU nur die Angaben, die sie dafür brauchen.

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